Geschichte 1912 - 2000

Nach den vorhandenen Protokollen, wurde auf Anregung der bereits bestehenden Sektion Hergiswil, am 8. Dezember 1919, in Stans eine Jägerversammlung, an der 26 interessierte Jäger teilnahmen, einberufen und die Ziele und den Zweck der neu zu gründenden Vereinigung erläutert. Der heutige Patentjägerverein Nidwalden (PJVNW) wurde an dieser Gründungsversammlung ins Leben gerufen. Als erster Präsident wurde alt Regierungsrat Alfred Jann gewählt.

Bannberge und Wildhut

Die Bannberge in Nidwalden sind einem ständigen Wechsel unterworfen. Das eidg. Jagdbanngebiet Huetstock im Grenzgebiet OW/NW besteht seit 1891. Zeitweise wurden die Wallenstöcke miteinbezogen. Auch die Bauenstöcke waren von 1936 bis 1953 eidg. Bannberge. Die kantonalen Bannbezirke wechselten zwischen Niederbauen, Buochserhorn Stanserhorn Loppernordseite und das heute aktuelle Wildasyl Schwalmis – Brisen. Als Entenschutzgebiet ist der Raum Stansstad – Stans – Ennetmoos – Hergiswil und das Gebiet Ennetbürgen – Buochs – Beckenried seit Jahren bestimmt.

Auf dauerndes Drängen des Jägervereins, wird auf 1.1.1927 eine ständige Wildhut eingesetzt. 1941 wird diskutiert, wie in anderen Kantonen einen Jagdschutz aufzubauen. Mit Genehmigung des Reg. Rates im Jahre 1945 wird die freiwillige Jagdaufsicht eingeführt. Die freiwillige Jagdaufsicht wird durch den besonderen Anruf und zur Unterstützung des Wildhüters angefordert. Nach in Kraft treten der neuen Jagdverordnung 1964, wird die freiwillige Jagdaufsicht aufgehoben und zusätzlich ein zweiter Wildhüter angestellt.

Gesetze

Hatte der Jägerverein anfänglich (1919) über lange Zeit einen recht grossen jagdpolitischen Einfluss, so folgten Jahre mit zuwenig Einfluss. Ein gutes Mittelmass und ausgewogenes Mitspracherecht in jagdlichen Fragen und Themen soll das Ziel des Vereins und hoffentlich auch der Jagdbehörden sein.

Ein Dauerthema war immer wieder die Mitsprache des PJVNW bei der Jagdgesetzgebung. Aus den Jahresberichten 1925 ist zu entnehmen, dass die Gesetze und Verordnungen an Geburtswehen leiden und dass die Gedanken von autorisierten Weidmännern als Mitberater zu berücksichtigen sind ehe die Gesetze das Licht der Welt erblicken.

Mit der Jagdgesetzgebung von 1964 wird die freiwillige Jagdaufsicht aufgehoben. Die Jägerprüfung, anfänglich mit vorwiegend ausserkantonalen Experten, wird eingeführt und die Abschusskontrolle wird obligatorisch. 1967 wird erstmals die Jagdprüfung von Nidwaldner Experten abgenommen und 1978 wird der Jagdlehrgang obligatorisch.

Die an das neue Bundesgesetz von 1986 angepasste Jagdverordnung, wird Ende 1992 im Amtsblatt veröffentlicht. Erlaubt sind u.a.: Einsatz von Repetierer, beschränkter Markenaustausch auf der Niederjagd, Vorschlagsrecht des Vereins für die Wahl in die Jagdkommission. Ein jahrelanges Ziel wird 1994 Wirklichkeit, ein Vorstandsmitglied wird in die Jagdkommission gewählt.

Ebenso wurde immer wieder über die Jagdzeiten heftig diskutiert. Sogar mit Austritt von mehreren Ortssektionen wurde gedroht, wenn die Niederjagd 1928 statt am 1., erst am 15. Oktober eröffnet wird. Gründe sind immer wieder die unterschiedlichen Öffnungszeiten der Nachbarkantone. Trotz Eingabe des PJVNW beschloss die Regierung, die Jagdzeit für die Niederjagd von 15. Oktober bis 15. Dezember.

Jagdbetrieb

In den Anfangszeiten von unserem Verein wird immer wieder auf die traurigen Umstände, nach denen immer noch geweidwerkt wird, hingewiesen. Die Jäger werden ersucht, sich von der Profitjägerei, dem Neid und der Missgunst künftig fern zu halten und sich an einer bodenständigen Patentjagd zu freuen. Der Wildhut ist durch eine strenge Verordnung den nötigen Rückhalt zu geben, sodass mit den alten, miserablen Zuständen aufgeräumt werden kann. Insbesonders soll das Fuchspassen nur noch dem mit Jagdpatent versehenen Jäger während der offenen Jagdzeit gestattet werden.

Ab 1973 konnten nur noch die ungeraden Jahrgänger auf die Hochjagd und so wurde die Jahrgangsteilung eingeführt. D.h. In geraden Jahren dürfen nur die Jäger mit geraden Jahrgängen und in ungeraden diejenigen mit ungeraden Jahrgängen auf die Hochjagd. Diese Jahrgangsteilung hat auch einen Einfluss auf die Jagdplanung beim Rehabschuss in der Niederjagd.

Erstmals wird 1976 der Hirsch vom 6Ender an freigegeben. Dass die Nidwaldner für die anspruchsvolle Hirschjagd zuerst Erfahrung sammeln mussten, zeigte sich daran, dass erst 1978 der erste Nidwaldnerhirsch in diesem Jahrhundert erlegt werden konnte.

Ab 1980 wird bei der Gamsjagd vermehrt in die Jugendklasse (Gamsjährling) eingegriffen. Diese Massnahme wird allgem. als richtig empfunden. Die Jäger werden aufgefordert, freiwillig auf den Abschuss von Feldhasen zu verzichten und das Flugwild schonend zu bejagen. Ab 1987 wird auch der Rehkitzabschuss miteinbezogen.

Der Steinwildabschuss in Nidwalden wurde erstmals im Jahre 1989 freigegeben. Es wurden 7 Stück Steinwild, alle am Pilatus erlegt.

Schweisshunde

Ende der 70er Jahre und insbesonders Anfangs der 80er Jahre wird das Schweisshundewesen aktiviert. Unser Nachbarkanton Obwalden, mit einer anerkannten Schweisshundeausbildung hat hier einen grossen Beitrag geleistet. 1980 stehen bereits 4 geprüfte Schweisshunde für die Nachsuche den Jägern zur Verfügung.

Statistik über Abschuss und Trophäenschau

Von Verein wird 1931 angeregt, dass eine Abschuss – Statistik zu führen sei.

Ab 1955 (vorerst vom Stanserhorn) werden erstmals Abschuss Statistiken erfasst.

Eine Trophäenschau wird erstmals durch die Hegeorganisation im Jahr 1972 durchgeführt und 1989 sowie 1994 werden Jubiläumstrophäenschauen mit Sonderausstellungen, Tonbildschauen und Filmvorführungen organisiert. Der jeweils volle Engelsaal in Stans zeugt von einem grossen Interesse bei der Bevölkerung.

Jagdfrevel und Irrtumsabschüsse

Zu Beginn des 2ten Jahrtausend waren in unserem Kanton die jagdlichen Verhältnisse, besonders die Wildbestände schlecht. Noch hatten einige Jäger nicht begriffen, dass die Jagd in geordnete Bahnen gelenkt werden muss, um den Wildbestand zu erhalten und zu verbessern. Jagdfrevel war allgemein stark verbreitet und viele Jäger lösten kein Patent und gingen ohne behördliche Bewilligung zur Jagd.

Immer wieder wird vom Verein der Wildfrevel angeprangert und die Mitglieder aufgefordert die Gesetze einzuhalten und den Wildbestand während der Schonzeit zu hegen und zu pflegen. Die dauernden Ermahnungen, weidgerecht zu jagen und Wildfrevler anzuzeigen, passte einigen Unverbesserlichen nicht. So wurden 1938, 15 Wildfrevel angezeigt, darunter auch einige Vereinsmitglieder.1939 werden sogar Stimmen laut, dass der Verein aufzulösen sei.

Durch die Bezeichnung und Einführung der Irrtumsabschüsse wird ein machbarer Jagdbetrieb gestaltet, ohne dass immer wieder der Strafrichter eingreifen muss.

Die Qualifizierung jeder Verletzung des Jagdgesetzes als kriminelles Vergehen, schiesst zweifelsohne über das Ziel hinaus. (Stellungsnahme des Bundesrates zur Interpellation Teuscher vom 3.10.1972)

Jagdschiessen

Schon kurz nach der Gründung des PJVNW wird das Jagdschiessen dem Vorstand übertragen. Als Schiessplatz wird die Steinweid empfohlen. Diese vereinsinternen Jagdschiessen wurden sporadisch mit mehr oder weniger Erfolg durchgeführt.

Das Jahr 1953 kann als den Beginn des traditionellen Nidwaldner Jagdschiessens bezeichnet werden.

Anlass zu Jubiläumsschiessen waren 1969 das 50zig jährige Vereinsbestehen, 1978 das 25zigste Jagdschiessen und 1994 die Erinnerung an die Vereinsgründung vor 75 Jahren.

Ab 1990 werden vermehrt Trainingsmöglichkeiten auf unseren Schiessanlagen angeboten. In der Folge zeigt sich der Erfolg an den guten Resultaten unserer Jagdschützen an diversen Jagdschiessen.

1991 wird an unserem Jagdschiessen erstmals die Computerauswertung angewendet.

1994 führen wir das SPW Vorständeschiessen in Stans durch und an unserem Jubiläumsschiessen (75 Jahre PJVNW) wird von der Regierung ein Gamsabschuss für den Vereinsgabenstich gespendet.

1999. Die sinkende Teilnehmerzahl an unserem Jagdschiessen veranlasst uns zu einem Überdenken von dieser Veranstaltung.

Jagdschiessanlagen

Anfänglich wurde auf dem 300m Zeigerstand der Stanserschützen geschossen. 1972 wird ein neuer Kugelzeigerstand im Baurecht durch Fronarbeiten erstellt. Im Herbst 1972 war der Zeigerstand unter Dach und 1973 betriebsbereit.

Zu diesem Zeitpunkt konnte auch die Festwirtschaft bei der Studenhütte, vom Verein geführt werden.

Im Bestreben, unser Jagdschiessen immer wieder den steigenden Anforderungen anzupassen, werden 1976, 1987 sowie 1995 die Hasenanlage und 1978 und 1990 die Tontaubenanlage auf den neusten Stand gebracht. Um die Organisation der Jagd- und Trainingsschiessen zu verbessern wurde 1996 auch die „Studenhütte“ ausgebaut.

Seuchen

1922 wird die Jagd durch einen Reg. Ratbeschluss infolge Maul und Klauenseuche vorläufig nicht geöffnet. Diese Massnahme konnte die Nidwaldner Jäger nicht begeistern insbesonders darum nicht, dass in den Nachbarkantonen die Jagd nicht eingeschränkt wurde. Doch am Pelzfellmarkt wurden 150 Nidwaldner Füchse angeboten.

1939 und 1966 wird wieder von der Maul und Klauenseuche berichtet.

Die Winterjagd 1966 und der alte Markt (Fellmarkt) wurden verboten, hingegen wurde die Jagd auf Rabenkrähen und Elstern vom 15. Februar bis 15. März freigegeben. Die Bauernsame von Nidwalden war bis anhin von diesem schrecklichen Gespenst verschont geblieben.

Ein Tollwutseuchenzug beginnt 1965 in Westdeutschland und ab 1968 werden die ersten Tollwutfälle in der Schweiz festgestellt. Die Nidwaldner Jäger werden aufgefordert, möglichst alle Füchse, da der Fuchs bis zu 80% an dieser gefährlichen Krankheit beteiligt ist, zu erlegen. Der Fuchs wird bis zum 14. März freigegeben. Eine Tollwutverordnung wird erlassen. Bis 1977 sind in der Schweiz bereits 3 Personen an der Tollwut gestorben. Bis

1983 hat sich die Tollwutlage soweit beruhigt, dass der Reg. Rat die Tollwutverordnung mit der Herausgabe einer neuen Gesetzgebung, lockern konnte. 1989 wurde die Tollwutverordnung in Nidwalden aufgehoben.

1973 und 1985 wird Gamsblindheit festgestellt.

SPW

Bereits 1920 wird der Eintritt in den eidg. Jägerverband (heute SPW) einstimmig beschlossen.

1933 wurde vom Schweizerischen Jägerverband der Zwang zum abonnieren der Jagdzeitung beschlossen. (Nach einigen Jahren wieder aufgehoben) Dies führte zu heftigen Diskussionen und es wurden Stimmen laut, aus diesem Verband auszutreten. Doch der Gedanke an eine starke Unterstützung des Verbandes im Kampf gegen das auf drängen eines allfälligen Reviersystems, obsiegte. Die Folge davon war ein recht einschneidender Austritt aus dem PJVNW.

Nach 1955, 1976, 1988 und nun im Jahr 2000, kann der PJVNW bereits zum 4ten mal die Delegierten der schweizerischen Patentjäger in unserem Kanton begrüssen.

Vereinsfahne

1958 sind die Gebr. Gabriel, Niederrickenbach die Hauptspender unserer Vereinsfahne die am 26.10.1958 in Niederrickenbach mit einer Festpredigt von H.H. Pfarrer Käslin aus Lungern eingeweiht wird. Fahnengötti ist alt Posthalter Theo Achermann und Fahnengotte Frau Anna Christen – Huser.

Wildschutz

Dass die Jäger an einem guten Wildbestand interessiert sind, zeigt sich unter anderem darin, dass der PJVNW 1959 eine Eingabe zum Schutze der Murmeltiere machte und auch darauf bestand, dass die zuständige Militärinstanz aufgefordert wird, künftig die Murmeltierbauten nicht mehr mit Artillerie zu beschiessen.

Immer wieder wird der Jagdbetrieb den neuen Gegebenheiten angepasst. So werden

1962 die Eichhörnchen, 1977 die Murmeltiere, 1990 alle Tauchenten, 1991 der Birkhahn unter vollständigen Schutz gestellt und ab 1999 wird der Feldhase für 5 Jahre geschützt.

1981 wird eine Verbesserung der Wasserabläufe bei der N2 in Beckenried gefordert und auf Initiative des PJVNW werden 1991 diese Hangentwässerungskanäle (Wild-Todesfallen) in Beckenried teilweise entschärft.

Wildtiere einsetzen

Von 1919-1929 hat der Verein Anstrengungen unternommen, Hasen und Kaninchen auszusetzen, wenn es die hohe Regierung erlaubt. Allerdings mussten diese Hasen zu übersetzten Preisen aus dem Ausland bezogen werden. 30, aus Österreich stammenden Kaninchen wurden an verschiedenen Orten ausgesetzt. Den einlaufenden Meldungen entsprechend, fühlten sich diese Fremdlinge nicht wohl. Einige scheinen das Klima nicht zu vertragen, andere fallen wildernden Hunden und schleichenden Waldkatzen zum Opfer. Damit war der Verein um eine Erfahrung reicher und in finanzieller Hinsicht ärmer. Auch ein Versuch mit einsetzen von Jungfüchsen wurde vorgeschlagen. Total wurden dann 8 markierte Füchse ausgesetzt von denen einer tot aufgefunden wurde. Das Schicksal der andern konnte nicht in Erfahrung gebracht werden. Die Erkenntnis, dass gute Wildhege zum Schutz des vorhandenen Wildbestandes besser ist als fremde Blutauffrischung, gewinnt an Bedeutung.

Die ersten Steinwildaussetzungen erfolgten 1954 im Eidg. Jagdbanngebiet Huetstock.

Ab 1961 kann sich das Steinwild in Pilatusgebiet, dank der finanziellen Mithilfe der Pilatusbahn, wieder einbürgern. Diese Population entwickelte sich sehr gut, sodass ab 1978 bis 1986 bereits Steinwild gefangen, und im Brisen und Bannalpgebiet wieder ausgesetzt wurden. Mit dem Aussetzen von 2 Steinböcken und 2 Steingeissen im Jahr 1969 im Gebiet Winterhalten / Fulberg Emmetten ist auch das Brisengebiet wieder um eine Tierart reicher geworden. Diese 4 Tiere stammen aus der Kolonie Albris bei Pontresina und kosteten Fr. 4000.- wobei Fr. 2000.- vom Bund bezahlt wurden. Eine Sammelaktion wurde gestartet und der Jägerverein leistet daran einen Beitrag Fr. 500.-

Jagdhornbläser

Von gesellschaftlich und kulturell hohem Wert sind ohne Zweifel die Jagdhornbläser. Eine kleine Gruppe aktiver Jäger gründete1977 die Jagdhornbläser Nidwalden. 1984 erzielte sie in Sempach unter Leitung von Hans Wallimann bei 17 anwesenden Patentkantonen den ersten Rang. Weitere gute Klassierungen folgten. Als besinnlicher Jahresabschluss hat jeweils die in der ersten Adventhälfte stattfindende Hubertusmesse einen festen Platz im Kirchenkalender gefunden.

Geselligkeit

Nebst den jagdlichen Themen findet auch die Geselligkeit einen hohen Stellenwert. So werden in den 20er bis 50er Jahren immer wieder Jägerabende in der Fasnachtszeit veranstaltet, wobei die Kasse zeitweise einen Betrag leistete.

Am 11. Oktober 1969 organisierte der PJVNW eine würdige, 50. Jahrfeier, mit einer Beteiligung von Ca. 300 Personen.

Auch Jägerreisen ins benachbarte Ausland wurden organisiert. So ist der Besuch der deutschen Wildstrasse im Jahre 1977 mit der Besichtigung des Hochwildschutzparks Gondorf, die Flugvorführungen der Greifvögel im Park Geroldstein und der Hirschpark im Daun noch vielen Teilnehmern in bester Erinnerung. So auch die Jägerreise im Jahr 1981 ins Tirol mit der Beobachtung der Wildtiere in freier Wildbahn.

Ab 1978 werden jährlich die zur Tradition gewordenen Familien Picknick durchgeführt. Organisiert werden diese Familienausflüge jeweils abwechselnd von unseren Ortsgruppen.

Öffentlichkeitsarbeiten

Die Nidwaldner Jäger sind auch bei Öffentlichkeitsarbeiten nicht untätig. So wurde 1981 an alle Oberstufen – Real- und Sekundarschulen je ein Exemplar des Lehrheftes „Jagd, Wild und Umwelt“ gratis abgegeben. In Zusammenarbeit mit dem Forstamt leistet der PJVNW immer wieder wertvolle Mithilfe bei der Aufforstung, sei es im Zusammenhang mit Sturmschäden, Bachverbauungen oder beim erstellen von Wildübergängen.

1992 werden durch den Verein im Zusammenarbeit mit dem Oberforstamt im ganzen Kanton unentgeltlich 20 Kontrollzäune für Wildschadenerhebungen erstellt.

Schlusswort

Eine 80zig jährige Vereinsgeschichte auf ein paar wenigen A4 Seiten zusammenzufassen ist sicher ein unmögliches Unterfangen. Die vorliegenden Auszüge aus der Vereinsgeschichte ist ein Versuch, einige mir wichtig scheinenden Tätigkeiten zu erwähnen. Über viele der kurzen Aufzählungen könnten ganze Seiten gefüllt werden, doch glaube ich, dass in dieser komprimierten Form die Lebendigkeit des Nidwaldner Patentjägervereins zum Ausdruck kommt. Wenn diese Ausführungen zu Gedanken anregen, die eigene Erfahrungen oder Erlebnisse beinhalten, so wird diese Geschichtsschreibung zur persönlichen Historie. Und so sind die Handlungen im Zusammenhang mit der Jagd nie zu Ende.

Immer wieder suchen wir auch Hinweise und Dokumente über die Nidwaldner Jagd. Sicher sind einige interessante Unterlagen und Kenntnisse in privaten Händen und wir würden es sehr schätzen, wenn diese auch in die Geschichte des Nidwaldner Patentjägervereins miteinbezogen werden könnte. Wer dazu einen Beitrag leisten kann, soll sich doch bitte mit einem Vorstandsmitglied in Verbindung setzten. Zum voraus besten Dank für Deine Mithilfe.

Mit Weidmannsgruss
Edgar Hug