Ziel und Zweck Schweisshundewesen

Das Erbeuten eines Wildes hängt, vor allem im Gebirge, von mehreren Umständen ab. Wenn nur einer nicht passt, kann das beschossene Wild den Blicken der Jägerin/des Jägers entschwinden. Von der weidgerechten Jägerin/vom weidgerechten Jäger wird erwartet, dass sie/er das Verhalten des Wildes nach dem Schuss genau beobachten und auch interpretieren kann. Es ist die Pficht der Jägerschaft, den Anschuss sehr sorgfältig zu untersuchen seinen und den Standort des beschossenen Wildes zu markieren und eine Nachsuche einzuleiten. Eine Nachsuche sind wir dem beschossenen Wild, welches nicht im Feuer erlegen ist, schuldig und sie ermöglicht ein rasches Auffinden des Wildes und bringt der Jägerin/dem Jäger Gewissheit und Erleichterung. Den speziell für die Nachsuche ausgebildeten Hund nennt die Jägerschaft «Schweisshund». Im Kanton Nidwalden gibt es eine eigenständige Nachsuche-Gruppe, bestehend aus ehrenamtlichen Schweisshundeführern und ihren Hunden. Immer häufiger wird das Wild beim Überqueren von Strassen verletzt. In diesem Fall muss der verantwortliche Lenker den Vorfall unverzüglich der Polizei oder dem zuständigen Wildhüter melden, welche dann eine Nachsuche einleiten. Oft kommen dann auch die Schweisshundeführer der Nachsuche-Gruppe Nidwalden zum Einsatz.