Ziel und Zweck

Der Patentjägerverein respektive die Schiesskommission ist zuständig für die Durchführung von Trainingsschiessen für Vereinsmitglieder sowie von Übungsschiessen für den Jagdlehrgang vom Kanton Nidwalden. Zudem stellt sie sicher, dass der Schiessnachweis absolviert werden kann.